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Forschungsschwerpunkt Gesundheit und Ernährung



Projektleitung

Prof. Dr. Axel Mühlbacher

Kontakt

0395-56933108
muehlbacher@hs-nb.de

Kann die adaptive Nutzenbewertung den frühzeitigen Zugang zu Innovationen garantieren?

Innovative Medizinprodukte zielen auf die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung. Die Sicherheit von Medizinprodukten wird durch europäische Regulierungsbehörden überprüft und laufend überwacht. Patienten, Versicherte und Leistungserbringer haben ein nachvollziehbares Interesse, über den Nutzen einer Methode bzw. ihre Überlegenheit gegenüber einer Vergleichstherapie informiert zu sein. Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz, GKV-VSG) am 11.06.2015 beschlossen. Mit diesem ist erstmalig mit dem § 137h SGB V ab dem 01.01.2016 eine Nutzenbewertung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vorgesehen, die maßgeblich auf Medizinprodukten der Klassen IIb und III beruhen oder den aktiven implantierbaren Medizinprodukten zuzuordnen sind.
Bei der Nutzenbewertung bilden Abwägung von zeitkritischem Zugang, bestmöglichen Evidenzgrad und der dazu benötigten Evidenz das Kernstück des Entscheidungsprozesses. Internationale Beispiele zeigen, dass dieser Spagat mittels adaptiver Entscheidungsprozesse gelingen kann. In zahlreichen Institutionen werden schrittweise oder bedingte Verfahren bei der Entscheidung den binären Entscheidungen vorgezogen.


Projektzeitraum
01.01.2017 - 31.12.2017

Fördermittelgeber
Hochschulinterne Förderung


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